Bestattungsarten

Die Möglichkeiten einer Beisetzung sind in der Bundesrepublik im Bestattungsrecht der Länder geregelt. Diese unterschieden sich im Detail, stehen aber in Überein-stimmung hinsichtlich der Sargpflicht und der ausschließlichen Zulässigkeit von Erd- und Feuerbestattungen.

Die Beisetzung von Särgen oder Urnen ist nur auf dafür vorgesehen Flächen gestattet. Bei diesen handelt es sich üblicherweise um Friedhöfe, um dafür freigegebene Waldstücke oder Seegebiete. Wir vom Bestattungshaus Abendfrieden führen alle diese Formen für Sie durch.

Erdgräber sind hinsichtlich ihrer Pachtvarianten zu unterscheiden. Sie sind als Einzelgräber möglich, ebenso wie als Mehrfach- oder Familiengrabstätte, die mehrere Einzelgräber umfassen kann.

Diese Grabstätten sind auf Wunsch verlängerbar und mehrfach zu belegen. Wir erläutern Ihnen gerne, welcher Friedhof die für Sie passenden Möglichkeiten bietet.

Feuerbestattungen, die zunächst eine Kremierung im Sarg voraussetzen, bieten die gleichen Bestattungs-möglichkeiten auf Friedhöfen, hinzu kommen die Natur- oder Baumbestattungen. Bei diesen wird die Urne zu Füßen eines Baums bestattet. Außerdem ist die Urnenbeisetzung in einer Urnenwand auf einem Friedhof, einem sogenannten Kolumbarium, möglich. Auch die Bestattung auf See setzt eine Urne voraus.

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